Wir verteidigen Sie im Strafverfahren, aber auch schon davor im Ermittlungsverfahren. Bitte lassen Sie Ihre Kinder keine unbedachten Aussagen bei der Polizei machen. Kommen Sie vorher zu uns. Für Jugendliche und junge Erwachsene gelten einige Sonderregelungen im Strafrecht. Häufig vorkommende Fälle sind:

  • eine Wand wird mit Graffiti besprüht oder etwas aus einem Supermarkt gestohlen,
  • eine Schwarzfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder 
  • die Schlägerei vielleicht unter Alkoholeinwirkung.

Ein Jugendstrafrecht gibt es, weil hier Besonderheiten gelten. Gerade Jugendliche fühlen sich häufig von anderen nicht richtig verstanden und ungerecht behandelt. Vielleicht durchleben sie auch gerade eine Phase, in der sie sich ungern von Erwachsenen, sei es den Eltern oder Lehrern Vorgaben machen lassen. Möglicherweise gibt es familiäre Konflikte.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

  • Was erwartet Dich an möglichen Strafen, wenn Du als Jugendlicher eine Straftat begehst?
  • Welche Rechte hast Du als straffälliger Jugendlicher?
  • Was darf die Polizei, was die Staatsanwaltschaft?

Wir beraten individuell, schnell und kompetent. Der Schutz des Jugendlichen und seine Entlastung stehen bei uns im Vordergrund. 

Die Kosten werden mit den Eltern oder Betroffenen frühzeitig und offen geklärt. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit Gebührenbefreiungen zu bekommen.  Wir übernehmen die Verteidigung vom Strafvorwurf und betreuen Sie bis zum Abschluss des Verfahrens.