Was eine Tätigkeit durch uns kostet, ist gesetzlich vorgegeben.

Sie finden Einzelheiten in dem so genannten „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)“ auf der Website der www.brak.de. Wenn Sie selbst zahlen müssen (keine Rechtsschutzversicherung), sind die Kosten vom Aufwand abhängig. Für eine erste rechtliche Beratung werden die Kosten vom Gesetzgeber auf 190,- € + MWSt. begrenzt (RGB). Bei mehrfachen Beratungen oder schwierigen Rechtsfragen wird es teurer.

In jedem Fall werden die Kosten mit Ihnen besprochen und vorher geklärt.

Rechtsschutzversicherung/Prozesskostenhilfe

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, setzen wir uns mit dieser in Verbindung und holen eine Deckungszusage für Sie ein. Ist die Versicherung nicht eintrittspflichtig und können Sie die Kosten eines Prozesses nicht bezahlen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dazu prüft das Gericht, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat und ob Sie nach Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, für die Prozesskosten aufzukommen.

Das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Justiz hier. 
Beachten Sie bitte, dass die Prozesskostenhilfe Sie nicht davor schützt, bei einem evtl. Unterliegen die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zu bezahlen.

VollmachtenHier finden Sie Vollmachten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung durch uns.