Flugrecht und Reiserecht in Hannover – und bundesweit
Wir vertreten Sie in Hannover und bundesweit in allen Fragen des Flug- und Reiserechts.

Sie ärgern sich über:

         


Verspätungen von Flugzeugen oder der Bahn sind extrem ärgerlich. Sie müssen diese nicht widerspruchslos hinnehmen. Die EU Fluggastrechte-Verordnung und eine entsprechende Verordnung für Bahnreisende gibt Ihnen Anspruch auf Hilfe und ab längeren Verspätungen von Flugzeugen auch pauschale Entschädigungen (Ausgleichzahlungen). Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung zu den Verordnungen und prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall eine Eintrittspflicht der Fluggesellschaft besteht.

Sie haben auch Anspruch auf einen mängelfreien Urlaub. Die Leistungen müssen dem Angebot entsprechen. Das Essen muss frisch und genießbar sein, die Zimmer in Ordnung und der Pool nutzbar. Baulärm müssen sie nicht hinnehmen.

 Sollten Sie solche Probleme haben, helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen. Infrage kommen:

  • Schadenersatz
  • Schmerzensgeld
  • Reispreisminderung
  • Leistungen für vertanen Urlaub.

Aber Achtung, Sie müssen die Mängel am Urlaubsort sofort nach deren Auftreten reklamieren und innerhalb eines Monats nach Reise anmelden (siehe auch Wissenswert im Reiserecht). Nutzen Sie dazu unser Formular (Muster/Vorlagen) oder vereinbaren Sie frühzeitig nach Urlaubsrückkehr einen Termin mit uns.

Nehmen Sie unsere Checkliste ('Reisemängel richtig reklamieren' als PDF) mit in den Urlaub und rufen Sie uns an, wenn es Probleme gibt. Wir helfen Ihnen gerne.

Wir vertreten Sie vor allen deutschen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.