Ein Vorgespräch oder eine Besprechung zu den Erfolgsaussichten vorab kostet nichts.

Die Kosten für unsere Tätigkeit trägt das Unternehmen. Das stellen wir sicher!

Wenn ein gerichtliches Verfahren zu den Kosten geführt werden muss, dann machen wir das. Der Betriebsrat wird in keinem Fall belastet!

Beratung rechnen wir auf Stundenhonorarbasis ab, für die wir einen Kostenvoranschlag einreichen und mit der Geschäftsführung abstimmen.

Für Einigungsstellenverfahren werden die Gebühren von den Vorsitzenden festgesetzt und im Klageverfahren sind sie gesetzlich vorgeschrieben und vom Unternehmen zu tragen. Ausnahme wäre ein offensichtlich aussichtsloses Verfahren – so ein Verfahren führen wir aber nicht.

Hier finden Sie Vollmachten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung durch uns.

Für mietrechtliche Probleme existieren auch Infos auf der Homepage der  Mieterhilfe Hannover: http://www.mieterhilfeev.de.