Ab dem 01.07.2018 gilt in Deutschland ein neues Pauschalreiserecht. Europäische Regelungen werden damit noch stärker vereinheitlicht als es bislang schon der Fall war.

Wir sagen Ihnen, was neu ist und worauf Sie achten müssen.

Dies sind die Vorteile:
1.     Urlauber haben nach dem Ende des Urlaubs künftig länger Zeit, um Reisemängel anzuzeigen. Die Frist betrug vorher nur einen Monat, jetzt sind es zwei Jahre ab gebuchtem Reiseende. Dann verjähren die Ansprüche. Aber Achtung: Vergessen Sie nicht, dem Veranstalter schon vor Ort – und sofort – also nicht erst am Ende des Urlaubs – die Reisemängel mitzuteilen und sich sofort eine Bestätigung über die Beschwerde aushändigen zu lassen. Eine Mitteilung an das Hotel oder andere Leistungsträger reicht nicht aus. Vergessen Sie auch nicht, die Mängel zu dokumentieren. Fotos müssen genau sein, auch die Adressen von Mitreisenden, die als Zeugen im Frage kommen, sollten Sie notieren.

2.    Wenn ein Vermittler dem Kunden mehrere Leistungen für dieselbe Reise zusammen verkauft und dafür einen Gesamtpreis bildet, dann handelt es sich um eine Pauschalreise. Damit haften nun Reisebüro oder Onlineplattform als Veranstalter auch für Reisemängel. So wird der Vermittler zum Veranstalter.

3.    Das neue Reiserecht führt die „verbundene Reiseleistung“ ein. Darum handelt es sich, wenn der Urlauber kurz nacheinander mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise separat bucht – zum Beispiel Flug und Unterkunft –, das Reisebüro die einzelnen Vertragspartner nennt und getrennte Rechnungen entstehen. Neu ist: Der Vermittler der verbundenen Leistung – stationäres Reisebüro oder Onlineportal – muss gegen Insolvenz abgesichert sein, wenn die Zahlungen direkt an ihn gehen. Geht der Vermittler dann pleite, ist der Urlauber geschützt und bekommt sein Geld wieder.

4.    Auch bei verbundenen Onlinebuchungen kann eine Pauschal¬reise entstehen: Etwa, wenn ein Flugportal nach der Flugbuchung noch ein Hotel anbietet, indem es auf die Website des Hotelanbieters verlinkt, die Daten des Urlaubers überträgt und dieser innerhalb von 24 Stunden dort bucht. Auch hier muss der Anbieter gehen Insolvenz versichert sein.

5.    Spezielle Formblätter werden Pflicht, aus denen der Reisende die erforderlichen Informationen übersichtlicher und leichter entnehmen können soll, als bisher.

Es gibt auch einen Nachteil:
Immer schon durfte der Reiseveranstalter im gewissen Rahmen die Preise erhöhen. Nach neuem Recht darf ein Kunde erst kündigen, wenn die Preiserhöhung nach der Buchung mindestens 8 Prozent beträgt. Außerdem ist neu, dass der Veranstalter den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen darf. Der Schutz für den Urlauber hat sich damit verschlechtert. Er muss eine Preissteigerungen unter 8 % akzeptieren.

Rechtsanwältin Angelika Küper