Was eine Tätigkeit durch uns kostet, ist gesetzlich vorgegeben.

Sie finden Einzelheiten in dem so genannten „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)“ auf der Website der www.brak.de. Wenn Sie selbst zahlen müssen (keine Rechtsschutzversicherung), sind die Kosten vom Aufwand abhängig. Für eine erste rechtliche Beratung werden die Kosten vom Gesetzgeber auf 190,- € + MWSt. begrenzt (RGB). Bei mehrfachen Beratungen oder schwierigen Rechtsfragen wird es teurer.

In jedem Fall werden die Kosten mit Ihnen besprochen und vorher geklärt.

Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

Hier finden Sie Vollmachten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung durch uns.