Wir helfen Betriebsräten bei Problemen mit der Geschäftsführung in allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen wie beispielsweise bei Datenschutz, Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, Arbeitszeit, Ausgliederungen (Outsourcing) oder Rationalisierungsmaßnahmen.

Wir wollen, dass die Beschäftigten bei Auslagerungen keine Nachteile erleiden und vor Kündigungen geschützt werden. Outsourcing soll nicht mit einer Gehaltsreduzierung einhergehen. Kostenoptimierungsprogramme dürfen nicht allein auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden. Schauen Sie sich unsere Betriebsvereinbarungsbeispiele an, die wir erreicht haben.

Wir entwickeln und verhandeln mit Ihnen oder für Sie

  • Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich oder Sozialplan und gehen im Zweifel auch mit in eine notwendige
  • Einigungsstelle. Im äußersten Fall führen wir für Sie erforderliche
  • Gerichtsverfahren durch. Häufig reicht aber auch eine
  • gutachterliche Stellungnahme von uns. Die
  • Kosten muss die Dienststelle tragen. Dazu kommen 
  • Schulung und Seminare.

Wir beraten Betriebsräte und keine Unternehmen! Zu unseren Mandanten (Referenzen) gehören beispielsweise Betriebsräte aus dem Dienstleistungsbereich wie Versicherungen, Banken, Sparkassen, Krankenhäuser, Vereine, IT-Unternehmen, Speditionen, Versandhandel, Kaufhäuser und Unternehmen des produzierenden Bereichs der Chemie oder im Metallbereich.