Die Kosten für die Kinderbetreuung einer alleinerziehenden Betriebsrätin muss der Arbeitgeber erstatten. Die Betreuungskosten für die BR-Zeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit trägt der AG gem. § 40 BetrVG. Hier ging es um ganztägige GBR-Sitzungen und Schulungen für die teilzeitbeschäftigte Betriebsrätin. BAG 23.6.2010
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind wieder abziehbar (wenn Voraussetzungen erfüllt sind). Die Gesetzesänderung von 2007 ist verfassungswidrig - so das BVerfG v. 6.7.2010
Ein Sozialplan sah u. a. vor, dass eine Erprobung eines Arbeitsplatzes für 6 Monate möglich ist. Wer dann dennoch kündigte, sollte die Abfindung trotzdem erhalten, wenn er spätestens bis zum 30.9.2007 eine Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2007 aussprach. Diese Regelung ist wirksam. Der Kläger kündigte schon zum 31.10.2007 und erhält deshalb keine Abfindung. BAG v. 20.04.2010
Der Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag Anwendung finden kann, gilt nicht mehr! Beispiel: Marburger Bund für die einen ver.di TVöD für die anderen.
BAG v. 23.06.2010