Volle Abfindung für Teilzeitbeschäftigte (EuGH). Wer während eines Elternurlaubs auf Teilzeitbasis entlassen wird, dessen Abfindung ist auf Grundlage des Vollzeitgehalts zu berechnen.
Das Kündigungsschutzgesetz setzt eine Mindestgröße des Betriebes voraus (§ 23 KSchG). Schrumpft der Betrieb, fällt er aus dem KSchG heraus, wenn er diese Mindestgröße nicht mehr erreicht. BAG v. 8.10.2009
Die deutsche Regelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78. Sie ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen. EuGH 18.1.2010
Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet, wenn über diesen Anschluss an Tauschbörsen Musik illegal angeboten wird. Auch wenn Sie selbst nicht aktiv war, sondern ihre Kinder oder der Ehemann.