Wir helfen Personalräten bei Problemen mit der Dienststellenleitung, bei allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen wie beispielsweise bei Datenschutz, Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, Arbeitszeit, Veränderungsprozessen, Privatisierung (Outsourcing) oder Rationalisierungsmaßnahmen.

Wir wollen, dass die Beschäftigten bei Auslagerungen keine Nachteile erleiden und vor Kündigungen geschützt werden. Outsourcing soll nicht mit einer Gehaltsreduzierung einhergehen. Kostenoptimierungsprogramme dürfen nicht allein auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden. Schauen Sie sich unsere Dienstvereinbarungsbeispiele an, die wir erreicht haben.

Wir entwickeln und verhandeln mit Ihnen oder für Sie

  • Dienstvereinbarungen, Regelungsabsprachen oder Sozialplan und gehen im Zweifel auch mit in eine notwendige
  • Einigungsstelle. Im äußersten Fall führen wir für Sie erforderliche
  • Gerichtsverfahren durch. Häufig reicht aber auch eine
  • gutachterliche Stellungnahme von uns. Die
  • Kosten muss die Dienststelle tragen. Dazu kommen 
  • Schulung und Seminare.

Wir beraten nur Personalräte und keine Unternehmen oder Dienststellen! Zu unseren Mandanten (Referenzen) gehören beispielsweise Personalräte aus dem Dienstleistungsbereich wie öffentlich-rechtliche Versicherungen, Banken, Sparkassen, Krankenhäuser, aber auch Verwaltungen und Betriebskrankenkassen.