Sie ärgern sich über

•    Reisemängel**
•    Änderung des Reiseplanes
•    Kostensteigerungen
•    Ausfälle von Programmpunkten

In einer kostenlosen Vorabeinschätzung per E- mail oder telefonisch unter 0511- 990490 prüft unsere langjährig auf dem Gebiet des Reiserechts tätige Rechtsanwältin Angelika Küper Ihre Erfolgsaussichten.
Dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen oder nicht.

Rufen Sie kostenfrei an unter 0511 – 990490.

Hinweis: Es entstehen Ihnen (nur) die gewöhnlichen Gebühren bei Ihrem Telefon / Internetanbieter.

**Info Reisemängel:
  • Melden Sie jeden Mangel unverzüglich (sofort) am Urlaubsort der örtlichen Reiseleitung (nicht etwa an der Hotelrezeption).
  • Lassen Sie sich nicht abwimmeln und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben, aus der der genaue Inhalt der Meldung hervorgeht.
  • Ist keine Reiseleitung vor Ort, schauen Sie nach, ob Sie eine Service- Telefonnummer bekommen haben und kontaktieren Sie diese ebenfalls unverzüglich und im Beisein von Zeugen. Auch Verbindungsnachweise Ihrer Telefongesellschaft können das Telefonat belegen.
  • Fotografieren Sie die Mängel.
  • Melden Sie alle Ansprüche spätestens einen Monat nach Reiseende bei Ihrer Reisegesellschaft (nicht im Reisebüro) an.
  • Gehen Sie bald zum Anwalt, denn die Ansprüche verjähren schon in zwei Jahren.