Sie ärgern sich über

•    Flugverspätungen*
•    Flugausfälle
•    Flugannulierungen
•    Umbuchungen

Viele Reisende verschenken nach wie vor ihr Geld. Sie haben häufig Entschädigungsansprüche bis zu 600,00 € nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte Nr. 261/2004. Allenfalls bei außergewöhnlichen Umständen dürfen die Fluggesellschaften die Ausgleichszahlung verweigern.
So viel Entschädigung steht Ihnen zu:*

• bei Flugstrecken bis zu 1500 km: 250 EUR
• Flugstrecken über 1500 km bis zu 3500 km: 400 EUR
• Flugstrecken von mehr als 3500 km: 600 EUR

In einer kostenlosen Vorabeinschätzung per E- mail oder telefonisch unter 0511- 990490 prüft unsere langjährig auf dem Gebiet des Reiserechts tätige Rechtsanwältin Angelika Küper Ihre Erfolgsaussichten.

Dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen oder nicht.

Rufen Sie kostenfrei an unter 0511 – 990490.
Hinweis: Es entstehen Ihnen (nur) die gewöhnlichen Gebühren bei Ihrem Telefon / Internetanbieter.

 

* Info Flugverspätung:
  1. Erscheinen Sie in jedem Fall rechtzeitig, spätestens 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit zum Check in.
  2. Der Ausgleichsanspruch kann entfallen, wenn sich die Airline auf besondere Umstände beruft. Solche Fälle sind z.B. schlechte Wetterbedingungen, nicht aber ein Streik des Flugpersonals oder technische Defekte.
  3. Die Dauer der Verspätung errechnet sich von der ursprünglich geplanten Abflugzeit und dem Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug nach der Landung die Türen öffnet. Beträgt die Dauer der Verspätung mehr als 3 Stunden, zählt die Verspätung als Flugausfall / Nichtbeförderung.
  4. Wenn Ihnen die Beförderung aufgrund eigenen Verschuldens, oder wegen fehlender oder unzureichender Reisedokumente, aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen verweigert wurde, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
  5. Die Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab Ende des Jahres der Flugreise.


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