Bei verschiedenen Möglichkeiten im Mietvertrag zur Abrechnung der Betriebskosten, muss eine Variante angekreuzt sein, sonst schuldet der Mieter keine Zahlung.
OLG Rostock v. 14.1.2010 - 3 U 50/09
Die Beleidigung des Vorgesetzten vor Kunden rechtfertigt eine "ordentliche" (fristgerechte) Kündigung, wenn die Äußerungen grob beleidigend und ehrverletzend sind, kann das eine "außerordentliche" (fristlose) Kündigung rechtfertigen. LAG Nds. 12.02.2010 - 10 Sa 569/09
Keine Ungleichbehandlung, wenn ältere beschäftigte kein Angebot für einen Aufhebungsvertrag erhalten. Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist nicht weniger günstig. BAG v. 25.2.2010