Sie ärgern sich über
• Reisemängel**
• Änderung des Reiseplanes
• Kostensteigerungen
• Ausfälle von Programmpunkten
In einer kostenlosen Vorabeinschätzung per E- mail oder telefonisch unter 0511- 990490 prüft unsere langjährig auf dem Gebiet des Reiserechts tätige Rechtsanwältin Angelika Küper Ihre Erfolgsaussichten.
Dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen oder nicht.
Rufen Sie kostenfrei an unter 0511 – 990490.
Hinweis: Es entstehen Ihnen (nur) die gewöhnlichen Gebühren bei Ihrem Telefon / Internetanbieter.
**Info Reisemängel:
- Melden Sie jeden Mangel unverzüglich (sofort) am Urlaubsort der örtlichen Reiseleitung (nicht etwa an der Hotelrezeption).
- Lassen Sie sich nicht abwimmeln und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben, aus der der genaue Inhalt der Meldung hervorgeht.
- Ist keine Reiseleitung vor Ort, schauen Sie nach, ob Sie eine Service- Telefonnummer bekommen haben und kontaktieren Sie diese ebenfalls unverzüglich und im Beisein von Zeugen. Auch Verbindungsnachweise Ihrer Telefongesellschaft können das Telefonat belegen.
- Fotografieren Sie die Mängel.
- Melden Sie alle Ansprüche spätestens einen Monat nach Reiseende bei Ihrer Reisegesellschaft (nicht im Reisebüro) an.
- Gehen Sie bald zum Anwalt, denn die Ansprüche verjähren schon in zwei Jahren.
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