Sie ärgern sich über
• Flugverspätungen*
• Flugausfälle
• Flugannulierungen
• Umbuchungen
Viele Reisende verschenken nach wie vor ihr Geld. Sie haben häufig Entschädigungsansprüche bis zu 600,00 € nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte Nr. 261/2004. Allenfalls bei außergewöhnlichen Umständen dürfen die Fluggesellschaften die Ausgleichszahlung verweigern.
So viel Entschädigung steht Ihnen zu:*
• bei Flugstrecken bis zu 1500 km: 250 EUR
• Flugstrecken über 1500 km bis zu 3500 km: 400 EUR
• Flugstrecken von mehr als 3500 km: 600 EUR
In einer kostenlosen Vorabeinschätzung per E- mail oder telefonisch unter 0511- 990490 prüft unsere langjährig auf dem Gebiet des Reiserechts tätige Rechtsanwältin Angelika Küper Ihre Erfolgsaussichten.
Dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen oder nicht.
Rufen Sie kostenfrei an unter 0511 – 990490.
Hinweis: Es entstehen Ihnen (nur) die gewöhnlichen Gebühren bei Ihrem Telefon / Internetanbieter.
* Info Flugverspätung:
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