Wir kämpfen um Ihren Arbeitsplatz
Gegen eine Kündigung kann Klage erhoben werden. Bei einer Kündigung ist immer zu beachten, dass die Klagefrist nur 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung beträgt. Es ist also schnelles überlegen und handeln gefordert. Vereinbaren Sie unverzüglich einen Termin. Wenn nötig, geht das auch noch am gleichen Tag.
Viele Kündigungsgründe sind unwirksam
Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann eine Kündigung nur darauf gestützt werden, dass dringend betriebliche Gründe die Entlassung notwendig machen oder personenbedingte Gründe oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen.
Unsere spezialisierten Arbeitsrechtsanwälte prüfen für Sie, ob eine Kündigung überhaupt zulässig war.
Oft liegt eine fehlerhafte Sozialauswahl vor
Die Sozialauswahl ist immer dann durchzuführen, wenn aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird. Dabei werden alle vergleichbaren Mitarbeiter herangezogen und derjenige, der die geringste soziale Schutzwürdigkeit hat, ist zu kündigen.
Die soziale Schutzwürdigkeit wird anhand der Faktoren Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung festgestellt.
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen
Ein Aufhebungsvertrag wird oftmals angeboten, wenn der Arbeitgeber Personal abbauen will, ohne auf eine Kündigung zurückgreifen zu wollen.
Wir checken für Sie, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht oder monatelang die Zahlungen ruhen, weil beispielsweise im Aufhebungsvertrag keine Kündigungsfrist eingehalten wurde.