Verbraucher werden in Zukunft besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Das vom Deutschen Bundestag am 2. März 2012 auf Vorschlag der Bundesregierung verabschiedete Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht wirklich kennt. Unseriösen Geschäftsmodellen wird damit der Boden entzogen.

Die Produkte werden als „gratis“, „free“ oder „kostenlos“ angepriesen und verstecken im Kleingedruckten horrende Preise. Das böse Erwachen kommt mit der Rechnung. Aber auch wenn bei solchen Kostenfallen oft kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag noch angefochten oder widerrufen werden könnte; häufig zahlen die Internetnutzerinnen und -nutzer aus Unkenntnis. Oft fühlen sie sich auch unter Druck gesetzt durch die scharf formulierten Briefe von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, die die vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollen.

Das neue Gesetz stellt mit einer sogenannten „Buttonlösung“ sicher, dass Internetnutzerinnen und -nutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.  Diese Vorschriften sind am 1. August 2012 in Kraft getreten.

 [Quelle]: www.bmj.de.