Kein Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt
BAG v. 17.08.2011 - 10 AZR 347/10
Zu klären war, ob für den Pfingst- und den Ostersonntag der Feiertagszuschlag für geleistete Arbeit nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe zu zahlen wäre. Das BAG lehnte den Anspruch ab. Nach dem Landesrecht von Sachsen-Anhalt sind die Sonntage Ostern und Pfingsten nicht als Feiertage bestimmt. Damit gibt es keinen Feiertagszuschlag.