Polizist wegen Nähe aus dem Beamtenverhältnis zur Probe entlassen

VG Berlin v. 24.3.2011 - VG 36 L 62.11

Der angehende Polizist war seit Februar 2009 Beamter auf Probe. Er wurde wiederholt schwarz gekleidet angetroffen. Lederweste und Pullover waren mit der Aufschrift "Black Seven Ulltras" und "First Class Criminal Berlin Ultras" beschriftet.

Dazu trug er ein verbotenes Messer bei sich und den polizeilichen Teleskopschlagstock im Privatauto. Als dann auch noch herauskam, dass er private Anschriftenermittlung am Dienstcomputer vornahm, hatte das Dienstverhältnis ein Ende. Als Polizeibeamter ungeeignet.