Ab dem 01.01.2017 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe:
• für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 409 Euro (RBS 1)
• für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 368 Euro (RBS 2)
• für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 327 Euro (RBS 3)
• für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 311 Euro (RBS 4)
• für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 291 Euro (RBS 5)
• für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres: 237 Euro (RBS 6)