Ein ausländischer Diplomat hatte eine deutsche Hausangestellte bis zu 20 Stunden am Tag und zwar an sieben tage die Woche arbeiten lassen. Dabei wurde die Frau ständig erniedrigt und misshandelt. Schließlich erhielt sie noch nicht einmal die versprochene Vergütung.

Das LAG Berl.-Brand. (v. 9.11.2011 - 17 Sa 1468/11) hat die Klage der Hausangestellten trotzdem abgewiesen. Ein Diplomat genießt den Schutz der Immunität und kann zivilrechtlich in Deutschland nicht verklagt werden.