Der Vertriebsleiter und Direktor einer Bank wurde fristlos gekündigt, weil er seine Terasse mit Beleuchtung von einem Kunden (Bauunternehmen) kostenlos bauen ließ.

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (3.2.2012 - 6 Sa 1081/11) hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Nach den vorgelegten Rechnungen sei die Terasse über ein anderes Projekt des Bauunternehmens abgerechnet worden. Dies habe der Bankdirektor auch gewusst oder mindestens hingenommen. Damit sei der Tatbestand der Schmiergeldannahme erfüllt und die fristlose Kündigung berechtigt.