Entschädigung von 7.000,- € für die Beschäftigte wegen permanenter Videoüberwachung durch den Arbeitgeber

Hess. LAG v. 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09 (mitget. 26.01.2011)

Eine kaufm. Angestellte arbeitete in einem bundesweit aktiven Unternehmen an der Kasse. Der Arbeitgeber hatte eine Videokamera so angebracht, dass die Eingungstür und die Kasse - also die Mitarbeiterin - aufgenommen werden konnten.

Die Mitarbeiterin hatte sich gegen eine ständige Überwachung gewandt, weil damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der AG hat aber die Überwachung seit 2008 dennoch fortgesetzt.

Das LAG hat dies nun untersagt und der Betroffenen eine Entschädigung von 7,000,- € zugesprochen. Es sah eine solch schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, die eine Bestrafung herausfordere. Oft würde die Verletzung von Würde und Ehre der Menschen ohne Sanktion bleiben und damit auf Dauer entwertet werden. Daher stehe dem Opfer eine Genugtuung zu.