Alle nachfolgend aufgeführten Kosten sind vom Schuldner zu tragen, wenn
- der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet,
- die Forderung des Gläubigers berechtigt und
- der Schuldner zahlungsfähig ist.
Die Kosten werden dem Schuldner auf dem gerichtlichen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid automatisch in Rechnung gestellt. Die Kosten für den Vollstreckungsbescheid (rechte Spalte) entstehen, wenn aus dem Mahnbescheid, die Vollstreckung (Gerichtsvollzieher) betrieben werden soll.
Kosten bei einem Gesamtwert der Forderung von z.B. 1.000 € (alla Angaben beispielhaft, ohne Gewähr):
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Mahnbescheid
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Vollstreckung | ||
| 1 | Gerichtsbebühren | 27,50 € | -- |
| 2 | Rechtsanwaltsgebühren | 85,00 € | 42,50 € |
| 3 | Auslagen des Rechtsanwalts | 17,00 € | 3,00 € |
| 4 | MwSt. von Nr. 2 und 3 | 19,38€ | 8,65 € |
| Summe (brutto) | 148,88 € | 54,15 € |
Wenn der Schuldner nicht zahlungsunfähig ist, die Forderung nicht berechtigt war oder die Vollstreckung abgebrochen wird, muss der Gläubiger die Kosten tragen.
Gern machen wir den Mahnbescheid für Sie! Schicken Sie uns eine E-Mail oder kommen kurz vorbei.





