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Kosten

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Vor einer rechtlichen Beratung besprechen wir mit Ihnen die entstehenden Kosten. Wer nur ein geringes oder kein Einkommen hat, kann einen Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten und damit seine persönlichen Beratungskosten – unabhängig von der Sache – auf 10,- € absenken.

Besteht eine Rechtschutzversicherung können wir vor einer Beratung prüfen, ob diese die Kosten übernehmen muss.

Wenn Sie selbst zahlen müssen, sind die Kosten vom Aufwand abhängig. Für eine kurze rechtliche Beratung werden Sie mit ca. 40,- € rechnen müssen und bei langwierigen Beratungen und schwierigen Rechtsfragen können auch 120,-€ zusammenkommen.

In jedem Fall werden die Kosten mit Ihnen besprochen und vorher geklärt.

Beispiele:

Beratung:

  • Sie haben eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten und wollen wissen, was Sie dagegen tun können. Bei einem Verdienst von beispielsweise 2.000,-€ monatlich brutto wird die Beratung in der Regel bei 60 – 80 € liegen.
  • Als Betriebsrat/Personalrat wurden sie beispielsweise bei Einstellungen von „Leiharbeitnehmern“ nicht beteiligt und wollen klären, welche Möglichkeiten Sie haben. Für solche Beratungen hat der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen. Die erforderlichen Beschlüsse sollten Sie mit uns vorher besprechen. Kosten entstehen erst, wenn sicher ist, dass Sie einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber haben. Dieser muss die Beratung vergüten.
  • Sie (Betriebs- oder Personalrat, MAV) wollen uns als Sachverständige zu einer umfangreicheren Problematik (wie Sozialplanverhandlung etc.) hinzuziehen. Wir besprechen dann gern mit Ihnen, wie die erforderlichen Beschlüsse aussehen und geben ein Angebot für unsere Tätigkeit ab.