Rabatt für Schüler und Studenten

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rabatt_purWir wollen, dass auch Kinder, Jugendliche und Student/innen schnell und kostengünstig zu ihrem Recht kommen. Deshalb erhalten sie auf unsere Erstberatungsgebühr von 50 € im Standardfall für Verbraucher einen Rabatt von 20%. Sie zahlen dann 40 €.

Andere Unterstützungen für eine Rechtsberatung, wie der Beratungsschein für Studierende oder Beratungshilfescheine des Amtsgerichts, werden natürlich vorrangig berücksichtigt. Hier verzichten wir auf die Zuzahlung (von 10 €), die ansonsten zu entrichten wäre. Also kostenlose Beratung für Schüler und Student/innen, die einen Beratungshilfeschein des Amtsgerichts mitbringen.

Für gerichtliche Verfahren dürfen wir keine Rabatte anbieten. In einem solchen Fall besprechen wir das Kostenrisiko vorher mit ihnen, und kümmern uns um Unterstützungsmöglichkeiten wie die Prozesskostenhilfe.

Bitte nutzen Sie dieses Formular zur Kontaktaufnahme:

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