Vor einer rechtlichen Beratung besprechen wir mit Ihnen die entstehenden Kosten. Wer nur ein geringes oder kein Einkommen hat, kann einen Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten und damit seine persönlichen Beratungskosten – unabhängig von der Sache – auf 10,- € absenken. Besteht eine Rechtschutzversicherung können wir vor einer Beratung prüfen, ob diese die Kosten übernehmen muss. Wenn Sie selbst zahlen müssen, sind die Kosten vom Aufwand abhängig. Für eine kurze rechtliche Beratung werden Sie mit ca. 50,- € rechnen müssen und bei langwierigen Beratungen und schwierigen Rechtsfragen können auch 120,- € zusammenkommen. In jedem Fall werden die Kosten mit Ihnen besprochen und vorher geklärt.





