Kosten einer Kartenlegerin sind grundsätzlich zu bezahlen
- Wenn nicht eine Notsituation ausgenutzt wurde, kann sich jeder verpflichten das Kartenlegen als Lebensberatung in Anspruch zu nehmen und muss dafür zahlen (hier: mehr als 35.000,- €)
OLG Stuttgart v. 05.05.2011 7 U 35/11





