Wichtiges zum Strafverfahren
Das Ermittlungsverfahren...
…richtet sich entweder gegen eine unbekannte Person oder es bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine bestimmte Person eine Straftat begangen hat. Bei dem Ermittlungsverfahren sollen be- und entlastende Tatsachen von der Staatsanwaltschaft zusammengetragen werden. Soweit die Theorie! Die Praxis sieht häufig anders aus. Dann ist es gut, folgendes zu wissen:
Schweigen…
…darf der/die Beschuldigte, sogar die Unwahrheit darf er sagen. Wenn Sie als Beschuldigte/r vernommen werden (und das muss ihnen vorher gesagt werden), sollten sie jedoch lieber nichts sagen, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt Rücksprache gehalten haben. Häufig werden gute Verteidigungsmöglichkeiten durch unbedachte Äußerungen zunichte gemacht.





