Aktuelles

Reiserecht und Schadenersatz bei Schiffsunglücken

Anlässlich des Schiffsunglücks der Costa Concordia stellen sich viele Rechtsfragen. Diskutiert wurden Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe. Wie die Rechtslage tatsächlich aussieht, lesen sie hier:

 

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Reisemängel - richtig Preis mindern

Reisemängel und mögliche Minderung:

- Hotel nicht fertig, Baulärm, kein Restaurant, kein Pool = 75 % des Reisepreises (AG Hannover - 531 C 3416/00)

- Hotel weit vom Strand entfernt, statt am Strand = 5 bis 30 % (LG  Köln - 11 S 81/04)

- Baulärm ganztägig = 25 bis 30 %

- Pool nicht nutzbar = 5 bis 15 %

- Freiluftdisko bis 5:00 Uhr morgens = 60 % Reisepreis plus Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit (AG Köln - 13 C 533/06)

 

mehr unter: 

http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/frankfurter-tabelle.htm

 

Reisemängel - Richtig reklamieren

Reisezeit - Reisemängel

Bei Beschwerden im Urlaub immer an den Reiseveranstalter wenden. Das Reisebüro ist nicht zuständig.

Ablauf:

1. Mängel vor Ort bei der Reiseleitung reklamieren (Zeugen mitnehmen). Dabei den Mangel genau beschreiben, am besten bestätigen lassen. Eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen (muss angemessen sein, 24 Std. bis 3 Tage).

2. Mangel dokumentieren (Fotos, aufschreiben, Zeugen).

3. Reiseveranstalter telefonisch oder per E-Mail informieren.

4. Bei großen Mängeln und keine Abhilfe, Wechsel des Hotels oder dergleichen (am besten mit Anwalt vorher telefonisch besprechen).

5. Nach der Rückkehr innerhalb eines Monats Ansprüche anmelden. Schriftlich + E-Mail.

6. Wenn nötig, Ansprüche einklagen, aber nicht ohne erfahrenen Rechtsanwalt.

 



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