Häufige Fragen zur Pauschalreise
Wenn einer eine Reise tut…...dann sollte er Folgendes beachten:
III. Nach der Reise
1. Ausschlussfrist
Wenn Sie Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen wollen, so müssen Sie hierzu beachten, dass sie innerhalb eines Monats ab vertraglich vereinbarter Urlaubsrückkehr eine Beschwerde beim Reiseveranstalter eingegangen sein muss. Versenden Sie diesen Brief als Einschreiben mit Rückschein. Nur dann haben Sie in Form des Rückscheins einen Beweis dafür in Händen, dass der Reiseveranstalter das Schreiben tatsächlich erhalten hat.
Telefonate lassen sich schlecht beweisen und kommen daher nicht in Betracht
2. Inhalt des Schreibens/Unterschriften/VollmachtenIn diesem Schreiben müssen Sie alle Mängel sehr detailliert bezeichnen. Führen Sie alle Mängel auf, die sie geltend machen wollen. Sie können später keine Ansprüche für Mängel geltend machen, die sie dem Veranstalter nicht innerhalb der Ausschlussfristmitgeteilt haben.
Achten Sie darauf, dass das Schreiben von allen erwachsenen Teilnehmern unterschrieben wird, die Ansprüche geltend machen wollen. Wenn einer von mehreren Erwachsenen für eine ganze Gruppe schreibt sollten schriftliche Vollmachten der anderen erwachsenen Teilnehmer im Original beigefügt werden. Minderjährige Kinder brauchen nicht zu unterschreiben oder keine Vollmachten auszustellen. Sie werden insoweit gesetzlich von ihren Eltern vertreten, wobei in diesen Fällen das Schreiben aber von beiden Elternteilen unterschrieben sein sollte.
Das Schreiben an den Reiseveranstalter muss keine Bezifferung Ihrer Ansprüche enthalten. Aber auch wenn Sie den Anspruch nicht beziffern, muss sich aber aus dem Schreiben ganz klar ergeben, dass Sie eine Rückerstattung haben wollen. Nach der Rechtsprechung genügt es in der Regel nicht lediglich um eine Stellungnahme zu bitten.
3. Verjährung
Solange der Reiseveranstalter Ihre Reklamation bearbeitet, läuft die gesetzliche Verjährungsfrist nicht. Die Verjährungsfrist läuft erst dann wieder, wenn der Reiseveranstalter den geltend gemachten Anspruch zurückweist. Sind Sie damit unzufrieden, sollten Sie sich baldmöglichst entscheiden, ob Sie einen Anwalt einschalten und gegebenenfalls Klage erheben wollen. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre ab Reiseende.
4. Reisegutscheine
Wenn Sie einen begründeten Anspruch haben, so besteht dieser grundsätzlich einer Geldforderung. Ein angebotener Reisegutschein muss nicht akzeptiert werden. Es kann aber insbesondere dann, wenn der Anspruch zweifelhaft ist oder Sie in Beweisschwierigkeiten sind sinnvoll sein, einen Reisegutschein zu akzeptieren.





