Pauschalreise - vor dem Buchen bedenken

Häufige Fragen zur Pauschalreise

reiserechtWenn einer eine Reise tut…...dann sollte er Folgendes beachten:

I.  Vor Antritt einer Reise

1. Grundsätzliches

Häufig wird die Ursache für späteren Ärger und Enttäuschungen mit der Urlaubreise schon bei der Buchung gelegt. Schon beim Katalogstudium, der Buchung, der Beratung im Reisebüro und der Buchungsbestätigung gilt: Genau hinsehen! Viele Katalogfloskeln beschönigen ein Angebot und die Grenze zwischen rechtlich Zulässigem und Unzulässigen ist für den Laien kaum zu erkennen.

2. Reisekataloge

...sollte man daher allen Teilen genau lesen. Sie enthalten meistens neben der eigentlichen Reise- oder Hotelbeschreibung allgemeine Hinweise, die oft auf Einschränkungen oder Probleme hinweisen. Diese sind rechtlich zulässig. Auf Mängel und Einschränkungen, auf die im Katalog hingewiesen wird, können Ansprüche später nicht gestützt werden. In jedem Falle sollte man auch die Reisebedingungen und darin vor allem die Klauseln über Rücktritt, Rücktrittskosten, Pflichten des Kunden, Haftung und Ausschlussfrist lesen!

3. Buchung

Machen Sie dem Reisebüro klare Vorgaben, was Ihrem Buchungswunsch anbetrifft. Das Reisebüro haftet zwar für Beratungs- und Vermittlungsfehler. Voraussetzung ist jedoch immer, dass Sie beweisen können, dass Sie dem Reisebüro klare Buchungsvorgaben gemacht haben.

Falls Sie also wünschen, dass Ihre Buchung zwingend nur unter einer bestimmten Bedingung zustande kommen soll (Beispiel: Sie wollen die Buchung Ihrer Pauschalreise davon abhängig machen, dass Sie ein Zimmer mit Meerblick erhalten) dann muss auch dies ausdrücklich und beweisbar vereinbart werden.

Achten Sie darauf, dass alle Buchungsvorgaben Sonderwünsche, Erklärungen und Zusicherungen des Reisebüros schriftlich festgehalten sind. Prüfen Sie insbesondere ganz genau das Reiseanmeldungsformular, welches Sie beim Reisebüro unterschreiben und achten Sie darauf, dass Ihre sämtlichen Buchungsvorgaben im Anmeldeformular vollständig und richtig wiedergegeben sind.

4. Reiseversicherungen

Fragen Sie schon bei der Buchung nach, ob der Reisepreis eine Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung oder Reisekrankenversicherung enthält. Ob eine Reisekrankenversicherung sinnvoll ist, sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären, da in vielen Fällen sowohl gesetzliche wie private Krankenkassen Krankenversicherungsschutz, zumindest im europäischen Ausland gewähren.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Reisegepäckversicherung sind aber immer empfehlenswert, allerdings sollten Sie sich vorab informieren, für welche Fälle die Versicherung eintrittspflichtig ist.

5. Reiseunterlagen

Prüfen Sie die Reiseunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Achten Sie insbesondere auf Angaben zu Flugzeiten und Eincheck-Zeiten. Wenn Sie das rechtzeitige Einchecken am Flughafenschalter verpassen geht dies zu Ihren Lasten auch dann, wenn das verspätete Eintreffen (z.B. wegen Verkehrsstau auf der Fahrt zum Flughafen!) nicht verschuldet ist.

Stellen Sie sich bei der Planung Ihrer An- und Abreise zum Flughafen nicht fest auf die mitgeteilten Flugzeiten ein. Nach der Rechtsprechung muss bei Charterflügen damit gerechnet werden, dass sich die Flugzeiten bis zu 4 Std. verschieben können, ohne dass der Kunde dagegen etwas tun kann. Kontrollieren Sie, ob Ihre Reiseunterlagen den so genannten "Unterkunfts-Voucher" enthalten also den Gutschein, den Sie bei der örtlichen Agentur oder dem Hotel abgeben müssen, wenn Sie die Unterkunftsleistung in Anspruch nehmen wollen. Kontrollieren Sie unbedingt, ob alle Angaben Ihrer Unterkunft richtig bezeichnet sind. Wenn Sie Fehler entdecken, müssen Sie unverzüglich entweder direkt beim Reiseveranstalter oder beim Reisebüro reklamieren.

 

Banner
Banner
Banner
Banner