Die Mietvertragsparteien können vereinbaren, ob und in welcher Form der Mieter eine Sicherheitsleistung erbringt.
1) Folgende Arten der Sicherheitsleistung werden regelmäßig vereinbart:
a) Barkaution
Hier übergibt der Mieter dem Vermieter einen bestimmten Geldbetrag in bar oder zahlt den Betrag auf eine vom Vermieter benanntes Konto.
b) Kautionskonto
Der Mieter eröffnet unter eigenem Namen ein Konto (z.B. ein Sparkonto) bei einem Kreditinstitut seiner Wahl und lässt es mit einem Sperrvermerk zugunsten des Vermieters als Mietkautionskonto versehen.





