Aktuelles

Mietsicherheiten

Die Mietvertragsparteien können vereinbaren, ob und in welcher Form der Mieter eine Sicherheitsleistung erbringt.

1) Folgende Arten der Sicherheitsleistung werden regelmäßig vereinbart:

a) Barkaution

Hier übergibt der Mieter dem Vermieter einen bestimmten Geldbetrag in bar oder zahlt den Betrag auf eine vom Vermieter benanntes Konto.

b) Kautionskonto

Der Mieter eröffnet unter eigenem Namen ein Konto (z.B. ein Sparkonto) bei einem Kreditinstitut seiner Wahl und lässt es mit einem Sperrvermerk zugunsten des Vermieters als Mietkautionskonto versehen.

 

Weiterlesen...
 

Mietminderung: Voraussetzungen

Nach § 535 Abs.1 Satz 2 BGB hat der Vermieter dafür einzustehen, dass der Mieter einen Anspruch auf Überlassung und Nutzung des Mietobjekts in mangelfreiem Zustand hat. Neben dem Erfüllungs-Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht das Minderungsrecht.

Voraussetzungen für eine Mietminderung:

Weiterlesen...
 

Hartz IV zu niedrig

Bundesverfassungsgericht: Das SGB II (Hartz IV Gesetz) erfüllt nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.

Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden, hat das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1 BvL 1/09) am 9.2.2010 entschieden.  

Weiterlesen...
 

Mietminderungs-Tabelle

In welcher Höhe ist eine Mietminderung angemessen?

Die Berechnung ist im Einzelfall nicht einfach und natürlich von den jeweiligen Zuständen in der Wohnung abhängig. Was Sie als Mieter für einen ernsthaften Mangel halten, stuft Ihr Vermieter vielleicht als gering oder sogar unbeachtlich ein. Sicherheit bringt hier nur ein Sachverständiger oder eine Gerichtsentscheidung.

Weiterlesen...
 

Mietrechtsreform - Erste Details

Nach den Äußerungen der Bundesjustizministerin sollen Vermieter, die durch energetische Modernisierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen, für die Bauphase drei Monate lang nicht mehr mit Mietminderungen belastet werden (Datum 13.05.2011).

Dauert die Modernisierung länger, solle die Minderung wie bisher möglich sein. Unverändert solle bei Modernisierungen auch der Kostenanteil bleiben, den der Vermieter an seine Mieter weitergeben darf. Ein weiterer Aspekt der Reform sei der wirksame Schutz vor Mietern, die keine Miete zahlen wollen. Für lange Mietprozesse könne der Mieter verpflichtet werden, die auflaufende Miete zu hinterlegen, damit der Vermieter am Ende nicht mit leeren Händen da stehe. Auch die Durchsetzung von Räumungsurteilen solle verbessert werden, etwa wenn der Gerichtsvollzieher bei der Räumung plötzlich auf angebliche Untermieter treffe, von denen niemand etwas wusste. Die Einzelheiten der Reform werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, bevor der Referentenentwurf dann Ländern und Verbänden zugeleitet wird.

 

Miete und Sozialhilfe

Ausnahmsweise doppelte Miete zahlen

Sozialhilfeempfänger können den Ersatz doppelter Mietaufwendungen verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus der bisherigen Wohnung ausziehen müssen und die Mietzeiträume deshalb nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können.

Weiterlesen...
 



Banner
Banner
Banner
Banner