Internetrecht

1,2,3 meins? Probleme mit Onlineauktionen!

internetrechtIm Internet finden sich immer mehr Anbieter, auf deren Seiten Ware versteigert werden. Die Modalitäten zur Abgabe eines Angebotes sind dabei von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Was passiert aber nun, wenn es Probleme bei der Abwicklung gibt? Welche Rechte hat der Käufer?

Gewährleistungsrechte

Im dem Falle, wo zwei Verbraucher (also keine gewerblichen Verkäufer) ein Geschäft tätigen, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. So genannte Power-seller sind dagegen Unternehmer, auch wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben. Sind Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen und ist die Sache mangelbehaftet, besteht die Möglichkeit der Nachbesserung, man kann vom Vertrag zurücktreten, man kann den Kaufpreis mindern und Schadensersatz verlangen.

Anfechtung

Haben sie sich bei dem Gebot vertippt, statt 100,-- € haben sie versehentlich 1000,-- € eingetippt, dann können sie die Erklärung wegen eines Irrtums anfechten. Diese Anfechtung muss dem Vertragspartner gegenüber sofort erklärt werden. Sie müssen dann i.d.R. die Ware nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Möglicherweise hat jedoch der andere Vertragspartner eine Schaden erlitten, indem er auf ihr Gebot vertraute. Diesen Schaden müssen sie ersetzten.

Widerrufsrecht

Problematisch ist, ob dem Ersteigerer ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz zusteht. Schauen sie zu diesem Problem auf unsere Seite "Verbraucherschutz".

Rechte des Verkäufers

Als Verkäufer hat man natürlich auch Rechte. Der Verkäufer kann nämlich vom Verkäufer verlangen, dass er die ersteigerte Ware abnimmt und den Kaufpreis bezahlt, sofern die Ware in Ordnung ist.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

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