Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht
Der Bundesrat hat der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht zugestimmt; damit erben alle nichtehelichen Kinder genauso wie eheliche, wenn die Vaterschaft feststeht.
Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz v. 18.03.2011





