Aktuelles

Gleiches Erbrecht nichteheliche Kinder

Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht

Der Bundesrat hat der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht zugestimmt; damit erben alle nichtehelichen Kinder genauso wie eheliche, wenn die Vaterschaft feststeht.

Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz v. 18.03.2011

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Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2011

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2011

Ab 1.7.2011 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (1.028,89 € plus  387,22 € für den Ehegatten und 215,73 € je Kind). Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.

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