Familienrecht - Kosten

Die Kosten der Scheidung

Die Kosten richten sich auch hier nach dem „Streitwert“, d.h. einem vom Gericht festzusetzenden „Wert“ des Verfahrens. Der wiederum richtet sich nach dem Monatseinkommen der Eheleute, ihren Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, ihrem Vermögen und ihren Schulden. Hinzu kommt für den Versorgungsausgleich der Jahresbetrag der zu übertragenden Rentenansprüche. Mindestens fallen knapp 800 Euro für Gerichtskosten und einen Anwalt an.

Prozesskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren

Für alle Verfahren beim Familiengericht kann man Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man die Prozesskosten nicht aufbringen kann - am besten bei der Rechtsantragsstelle oder über einen Rechtsanwalt.

Auch für das Scheidungsverfahren kann man Prozesskostenhilfe beantragen

 

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