II. Die elterliche Sorge
Das Sorgerecht (auch: elterliche Sorge) für minderjährige Kinder steht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam zu. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann der Vater (nur) dann Mitinhaber der elterlichen Sorge werden, wenn beide Eltern eine entsprechende Erklärung beim Standesamt abgeben.





