Einführung Familienrecht

Familienrecht - Sorgerecht - Umgangsrecht

familienrechtII. Die elterliche Sorge

Das Sorgerecht (auch: elterliche Sorge) für minderjährige Kinder steht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam zu. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann der Vater (nur) dann Mitinhaber der elterlichen Sorge werden, wenn beide Eltern eine entsprechende Erklärung beim Standesamt abgeben.

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Familienrecht - Unterhalt

III. Unterhalt für Kinder

Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern Unterhalt. Das gilt für minderjährige und in der Ausbildung befindliche volljährige Kinder. Leben die Eltern getrennt, so muss der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, so genannten Barunterhalt zahlen - also einen monatlichen Geldbetrag. Der Betrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens dieses Elternteils. Maßgebend ist das Durchschnittseinkommen eines Jahres.

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Familienrecht - Lebenspartnerschaften

1. Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann von zwei Personen gleichen Geschlechts eingegangen werden Das Lebenspartnerschaftsgesetz bestimmt keine konkrete Stelle vor der die Lebenspartnerschaft geschlossen werden kann, sondern überlässt die Bestimmung den 16 Bundesländern.
In Niedersachsen sind die Standesämter zuständig.

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Familienrecht - Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren

Für alle Verfahren beim Familiengericht kann man Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man die Prozesskosten nicht aufbringen kann - am besten bei der Rechtsantragsstelle oder über einen Rechtsanwalt.

 

Familienrecht - Scheidung

I. Voraussetzungen der Scheidung

Grundsätzlich kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Es kommt nicht darauf an, wer „schuld“ daran ist, dass die Ehe gescheitert ist. Voraussetzung ist, dass die Ehepartner länger als ein Jahr voneinander getrennt leben, sich also über einen längeren Zeitraum bestätigt hat, dass ein eheliches Zusammenleben nicht mehr möglich ist, und dass außerdem zumindest einer der Ehepartner ernsthaft und nachhaltig ablehnt, mit dem andern weiter verheiratet zu sein.

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Familienrecht - Wohnungszuweisung

Die Wohnungszuweisung bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern

Will sich ein Ehepartner von dem anderen trennen und können die beiden sich nicht einigen, wer die gemeinsame Wohnung behalten darf, kann man das Familiengericht anrufen und um "Wohnungszuweisung" bitten. Das Gericht weist einem Partner die Wohnung zu, wenn eine andere Lösung für den Antrag stellenden Ehepartner unzumutbar wäre (eine "unbillige Härte"). Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Ehefrau von ihrem Mann geschlagen wird und mit den Kindern keine andere Zuflucht hat, während der Ehemann bei seinen Eltern oder Freunden Unterschlupf finden kann.

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Familienrecht - Kosten

Die Kosten der Scheidung

Die Kosten richten sich auch hier nach dem „Streitwert“, d.h. einem vom Gericht festzusetzenden „Wert“ des Verfahrens. Der wiederum richtet sich nach dem Monatseinkommen der Eheleute, ihren Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, ihrem Vermögen und ihren Schulden. Hinzu kommt für den Versorgungsausgleich der Jahresbetrag der zu übertragenden Rentenansprüche. Mindestens fallen knapp 800 Euro für Gerichtskosten und einen Anwalt an.

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