Sachverständige Beratung
Ob Sie einen Anspruch auf eine sachverständige Beratung haben und das Unternehmen die Kosten tragen muss, klären wir in einem Vorgespräch - kostenlos! Das ist keine unlautere Werbung, sondern unsere Pflicht, da wir Ihnen genau sagen müssen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Zu dieser ersten Klärung gehört auch die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Sache.
Als Sachverständige beraten wir Sie in (fast) allen rechtlichen Fragen im Betrieb und der Dienststelle. Das kollektive Arbeitsrecht bietet viele Möglichkeiten der Mitwirkung des Personalrates und des Betriebsrates bei der Gestaltung der Bedingungen im Unternehmen und der Dienststelle. Um diese zu erkennen und qualifizierte vorzubereiten ist eine Kenntnis der Rechtslage unverzichtbar. Als sachtverständige Berater unterstützen wir in vielen Betrieben die Beschäftigtenvertretung als ständige sachverständige Berater.
Einigungsstelle
Eine Einigungsstelle ist wie ein Schachspiel: Gewinnen kann nur, wer mehrere Züge im Voraus denkt. Wir helfen Ihnen bei der strategischen Planung und vertreten Sie auch im Einigungsstellenverfahren
Gerichtsverfahren
Die Drohung muss reichen! Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist kein Allheilmittel, sondern die letzte Möglichkeit einen Konflikt klären zu lassen. Das Verfahren dauert in der Regel recht lang und der Ausgang ist oftmals nicht vorherzusagen. Deshalb sollte in verfahrenen Situationen damit gedroht werden, aber vor einer Durchführung genau überlegt werden, ob die Erfolgsaussichten ausreichend groß sind und der Betriebsrat bzw. Personalrat das Verfahren auch gemeinsam „durchsteht“.
Schulungen
Von der Grundschulung für die ersten Schritte als Betriebsrat bis zur Spezialschulung (Sozialplan, Interessenausgleich, Ausgliederung, Fusion, Betriebsübergang u.s.w.) können wir Ihnen Angebote unterbreiten. Gern auch als In-House Schulung.
Wir arbeiten ebenfalls mit Namhaften Seminaranbietern zusammen und tragen zum Gelingen der Seminare z.B. bei der TOP-Akademie oder dem dem ver.di Bildungswerk Niedersachsen bei.
Kosten
Die Kosten für unsere Tätigkeit trägt das Untenehmen. Das stellen wir sicher. Seit 1989 gab es bei uns keinen Fall, wo es diesbezüglich nachhaltige Schwierigkeiten gab oder gerichtliche Verfahren geführt werden mussten!!
Ein Vorgespräch darf nichts kosten und das ist auch so.
Beratung rechnen wir auf Stundenhonorarbasis ab, für das wir einen Kostenvoranschlag einreichen und mit dem Unternehmen abstimmen.
Für Einigungsstellenverfahren und Klageverfahren werden die Gebühren von den Vorsitzenden festgesetzt oder sind gesetzlich vorgeschrieben und vom Unternehmen zu tragen. Ausnahme wäre ein offensichtlich aussichtsloses Verfahren – so ein Verfahren führen wir aber nicht.
Befristungen von Arbeitsverträgen für Betriebs-/Personalräte unzulässig
http://www.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/standard/fachartikel.html?id=2315773








