Nach einem Verkehrsunfall ist folgendes zu beachten:Es steht dem Geschädigten frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits ohne Zustimmung des Geschädigten einen Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, sofern nicht ein sogenannter Bagatellschaden (bis ca 1000 €) vorliegt. In diesem Fall genügt der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.








