Strafrecht

Wichtiges zum Strafverfahren

strafrechtDas Ermittlungsverfahren...

…richtet sich entweder gegen eine unbekannte Person oder es bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine bestimmte Person eine Straftat begangen hat.  Bei dem Ermittlungsverfahren sollen be- und entlastende Tatsachen von der Staatsanwaltschaft zusammengetragen werden. Soweit die Theorie! Die Praxis sieht häufig anders aus. Dann ist es gut, folgendes zu wissen:

Schweigen…

…darf der/die Beschuldigte, sogar die Unwahrheit darf er sagen. Wenn Sie als Beschuldigte/r vernommen werden (und das muss ihnen vorher gesagt werden), sollten sie jedoch lieber nichts sagen, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt Rücksprache gehalten haben. Häufig werden gute Verteidigungsmöglichkeiten durch unbedachte Äußerungen zunichte gemacht.

 

Geständnisse…

…können widerrufen werden. Es ist dann vor Gericht nicht verwertbar. Ist das Geständnis jedoch in einem richterlichen Protokoll niedergelegt worden, kann es durch Verlesung im Prozess verwertet werden. Ist das Geständnis nur in einem polizeilichen Protokoll niedergelegt, darf es der/dem Angeklagten im Prozess nur vorgehalten werden, d.h. der/die Angeklagte wird mit seinem Geständnis konfrontiert.

Mitwirken…

…brauchen die Beschuldigten nicht. Unsere Rechtsordnung basiert darauf, dass dem/der Beschuldigten, der/dem Angeklagten seine Mitwirkung an einem Verbrechen oder Vergehen sowie seine Schuld nachgewiesen werden muss, nicht er seine Unschuld. Insofern braucht ein/e Beschuldigte/r bei einer polizeilichen Vernehmung keine Aussage machen. Das ist sogar ratsam, denn nicht selten verrät man sich selbst.

Hausdurchsuchungen…

  • Sehen sie sich den Durchsuchungsbefehl an. Was genau soll durchsucht werden? Hierauf ist die Durchsuchung dann beschränkt.

  • Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbefehls geben, bevor die Durchsuchung beginnt
  • Unterschreiben Sie gar nichts!
  • Schreiben sie (am besten quer) über den Durchsuchungsbefehl: Ich widerspreche der Durchsuchung!
  • Rufen Sie ihren Anwalt an. (z.B. den Anwaltnotdienst Hannover über Tel.: 0172 - 94 92 381)
  • Sprechen sie nicht mit den Beamten - schweigen Sie. Es wird von den Beamten gern eine Art "kumpelhaftige" Atmosphäre während eines Gespräches geschaffen. Hierbei kann es zu unbedachten Äußerungen kommen.
  • Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls geben.

Ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen…

… wird entweder das Ermittlungsverfahren eingestellt, Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erteilt.. Wir als ihre Anwälte (Verteidiger) könnten in diesem Stadium wichtige Weichenstellungen stellen, auch für den Fall das Anklage erhoben wird - nicht jeder Angeklagte wird auch verurteilt.

 

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