Kein Widerrufsrecht bei Erwerb von besonders preisgünstigen Bahntickets
Wird im Wege des Fernabsatzes (hier: Internet) eine Bahnfahrkarte vertrieben, die den Käufer innerhalb eines Zeitraums von 11 Wochen zu zwei einfachen Bahnfahrten seiner Wahl berechtigt, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312d I BGB nicht zu.
Dieses ergibt sich aus § 312 b III BGB, erklärte das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 15.04.2010 - 6 U 49/09: