Mietminderung - wie genau?

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Mietminderung: Was muss der Mieter darlegen?

Es reicht aus, wenn der Mieter die Mängel und die Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit darlegt – und unter Beweis stellt, wenn der Vermieter sie bestreitet. Ausssagen über den Umfang eines Mangels oder gar seine Ursachen, die dem Mieter oft gar nicht bekannt sind, braucht er indes nicht zu treffen. Mietminderungstabelle

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie hoch die Anforderungen an den Vortrag des Mieters hinsichtlich eines Mietmangels zu stellen sind.

Der BGH hat festgestellt, dass der Mieter nicht das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung vortragen und die Mängelursachen konkret darlegen muss. Die Anforderungen an die Darlegungslast des die Miete mindernden Mieters dürfen nicht überspannt werden. Der Mieter muss den Minderungsbetrag nicht konkret beziffern oder Umfang und Ursache des Mangels beschreiben.

 

BGH: Entscheidung vom 25.10.2011, Az.: VIII ZR 125/11

 

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