Die Mieter haben Arbeiten zu dulden, die der Modernisierung oder Erhaltung der Mietsache dienen (z.B. Einsparung von Energie, Verbesserung der Mietsache, Schaffung von neuem Wohnraum). Aus Modernisierungs- und Erhaltungsarbeiten hervorgehenden Belästigungen (Lärm, Schmutz, Wohneinschränkungen etc.)
kann aber eine Mietminderung geltend gemacht und es kann Aufwendungsersatz (z.B. für Reinigung) verlangt werden.Ob Arbeiten tatsächlich Modernisierungs- bzw. Erhaltungsarbeiten darstellen ist im Einzelfall schwierig herauszufinden. Allerdings braucht der Mieter die Modernisierungs- und Erhaltungsarbeiten dann nicht zu dulden, wenn sie für ihn eine besondere Härte darstellen. Hier ist dann zu fragen, ob im konkreten Fall ein besonderer Härtefall vorliegt, wie z.B. ein hohes Alter, bevorstehender Auszug, bevorstehende Geburt, Umwandlung der Wohnung in eine Eigentumswohnung.








