Einführung Mietrecht

Mietrecht

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Häufige Fragen zum Mietrecht

mietrechtDie Fragen zum Mietrecht - hier: ausschließlich aus Mietersicht - sind vielfältig. Einige Beispiele in dieser Rubrik.

Gerne beraten wir Sie zu den oben angesprochenen und weiteren mietrechtlichen Fragen.

Fremdsprachen

Gern kann die Beratung in Englisch, Französisch oder Spanisch erfolgen. Bitte bei der Terminabsprache ausdrücklich verlangen. Dieser Service ist nicht kostenpflichtig.

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Mietminderung

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Mietminderung bei Mängeln in der Wohnung

Voraussetzung ist, dass ein Mangel da ist. Der Begriff des Mangels ist weit auszulegen, hierzu gehören alle tatsächlichen Verhältnisse, die den Nutzungswert bzw. den Mietwert nachteilig beeinflussen. Eine Mietminderung tritt darüber hinaus dann ein, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vertraglich zugesicherten Wohnfläche abweicht.

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Mieterhöhung - Nebenkosten - Kündigung

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Darf mein Vermieter die Miete erhöhen

Vermieter und Mieter können Mieterhöhungen vereinbaren. Im Mietvertrag kann dann eine Staffel- bzw. Indexmiete vereinbart werden. Es gilt dann die vereinbarte Mieterhöhung. Ist eine Staffel-/Indexmiete vereinbart, so gilt diese, weitere Erhöhungen sind in der Regel ausgeschlossen.

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Mein Vermieter baut ständig um

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Die Mieter haben Arbeiten zu dulden, die der Modernisierung oder Erhaltung der Mietsache dienen (z.B. Einsparung von Energie, Verbesserung der Mietsache, Schaffung von neuem Wohnraum). Aus Modernisierungs- und Erhaltungsarbeiten hervorgehenden Belästigungen (Lärm, Schmutz, Wohneinschränkungen etc.)

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Renovierung - Schönheitsreparaturen

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Muss ich Schönheitsreparaturen durchführen

Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. Er kann diese aber durch eine vertragliche Regelung auf den Mieter abwälzen. Das geschieht üblicherweise durch eine mietvertragliche Klausel. Diese Klauseln können unwirksam sein,

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Mietvertrag

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Der Mietvertrag

Der Mietvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Das gilt auch für Untermietverträge. Zeitmietverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, sonst gilt der Mietvertrag als zeitlich unbegrenzt.

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