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Aktuelle Urteile

Keine Abfindung bei Vermittlung eines Arbeitsplatzes

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- Auslegung eines Sozialplans - "effektive Entlohnung"

- Abfindungsausschluss bei "Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 8.12.2009, 1 AZR 801/08

 

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Beleidigung im Arbeitsrecht

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Die Beleidigung des Vorgesetzten vor Kunden rechtfertigt eine "ordentliche" (fristgerechte) Kündigung, wenn die Äußerungen grob beleidigend und ehrverletzend sind, kann das eine "außerordentliche" (fristlose) Kündigung rechtfertigen.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen v. 12.02.2010

Aktenzeichen: 10 Sa 569/09

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Arbeitsrecht BAG 25.2.2010 - Ungleichbehandlung

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Pressemitteilung BAG Nr. 18/10

Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen

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Filialschließung

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Schließung von Filialen als Betriebsänderung; Einigungsstelle

Leitsatz

Die Einsetzung einer Einigungsstelle ist im Blick auf den Abschluss eines Sozialplans nach Betriebsänderung nicht wegen offensichtlicher Unzuständigkeit unzulässig, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in einem Betriebsratsbezirk zur verstärkten Schließung kleinerer Filialen kommt, der den Schluss auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zulässt. Dabei kann es sich auch bei nur geringem Personalabbau um eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation (§ 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG) oder eine sonstige Betriebsänderung außerhalb des Katalogs in Satz 3 des § 111 BetrVG handeln (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg vom 19. August 2009 - 26 TaBV 1185/09-).

 

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Schenkung und Scheidung

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Die Ex-Schwiegereltern können von ihrem Ex-Schwiegersohn oder Ex-Schwiegertochter Schenkungen bei einem Scheitern der Ehe leichter zurückverlangen.

BGH v. 3.2.2010 - XII ZR 189/06

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Kündigungsfrist - Jahre vor dem 25 Lebensjahr zählen

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Der EuGH Hat entschieden, dass die deutsche Regelung nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 verstößt und ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen.

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