Das OLG Celle hat zum 1.1.2017 neue unterhaltsrechtliche Leitlinien veröffentlicht.

Danach gilt beispielsweise:

Der Mindestbedarf beträgt nunmehr für Kinder
- bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 342 Euro statt bisher 335 Euro,
- ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 393 Euro statt bisher 384 Euro und
- für Kinder ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit 460 Euro statt bisher 450 Euro.

Downloads unter:
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/service/rechtsprechung/rechtsprechung-57561.html